Kfz-Versicherung: Jetzt vergleichen & sparen

z.B. M für München
Ratgeber

So behalten Sie den Durchblick!
Die Wahl der richtigen Versicherung hilft Autofahrern, leicht mehrere
Hundert Euro im Jahr zu sparen. Dazu muss man sich allerdings durch
den Tarif-Wirrwarr kämpfen.
Die Kombination muss stimmen, gerade wenn man eine günstigere
Autoversicherung abschließen möchte. Denn allein in der
Kfz-Haftpflichtversicherung existieren 16 Typklassen, in der Vollkasko
25 und in der Teilkasko mit 24 kaum weniger. Dazu gesellen sich 29
Schadenfreiheitsklassen plus mehrere Hundert Regionalklassen. Sie alle
haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Betrags, den die
Kunden alljährlich für die Fahrzeugversicherung bezahlen
müssen.
Zum 1. Oktober werden die Karten jährlich neu gemischt. Zu diesem
Datum werden die Typklassen der rund 18 000 auf dem Markt befindlichen
Modelle durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) angepasst. Fällt ein bestimmtes Auto durch eine besonders
hohe Schadenshäufigkeit auf, dann werden die Typklassen
entsprechend angehoben - und die Besitzer dieses Modells müssen
zukünftig bei der Versicherungsprämie tiefer in die Tasche
greifen. Zeigt sich die Schadensbilanz entsprechend positiv, werden
die Typklassen gesenkt. Betroffen davon sind sowohl die obligatorische
Haftpflicht als auch die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Neue
Risikomerkmale für mehr Gerechtigkeit
Allerdings nicht alle. In der Kfz-Haftpflichtversicherung erwartet im
kommenden Jahr 70 Prozent aller Autofahrer eine andere Typklasse.
Grund für dieses hohe Umstu- fungsvolumen ist die Tatsache, dass
in diesem Jahr neue Risikomerkmale berücksichtigt werden. In den
aktuellen Typklassenstatistiken finden jetzt auch die Merkmale
"Wohneigentum", "Fahrzeugalter bei Erwerb",
"Nutzerkreis" und "Nutzeralter" ihren
Niederschlag. Im Klartext bedeutet dies: Ein älterer Autofahrer
kommt unter Umständen mit seinem älteren Fahrzeug besser weg
als bisher.
"Wir wollen mit diesen neuen Merkmalen für mehr
Gerechtigkeit in den Tarifen sorgen", erklärt GDV-Sprecherin
Katrin Rüter de Escobar. Unterschiede im Risikoverhalten sollen
nach Auffassung des Verbands mit den neuen Merkmalen noch genauer als
bisher abgebildet werden - ohne dass es zu Preiserhöhungen kommt.
Denn die Prämieneinnahmen der Versicherer, heißt es,
würden sich nicht ändern. Und: Durch die neuen
Risikomerkmale werden nach Auffassung des GDV in den nächsten
Jahren deutlich weniger Umstufungen erwartet als bisher.
Große Unterschiede bei den Regionalklassen
Zusätzlich zu den Typklassen werden alljährlich auch die
Regionalklassen angepasst. Dabei wird berücksichtigt, welche
Regionen durch besonders hohe oder niedrige Schadensquoten ihrer Auto
fahrenden Einwohner auffallen. In diesem Jahr gibt es dort nur
geringfügige Veränderungen, doch die Unterschiede bleiben
markant. Mit gut 63 Prozent der bisher 445 Zulassungsbezirke
verbleiben die meisten Autos in der gleichen
Haftpflicht-Regionalklasse. Der aktuell günstigste
Zulassungsbezirk ist mit einem Indexwert von 75,7 (bundesweiter
Durchschnitt: 100) der brandenburgische Kreis
Oberspreewald-Lausitz.
Wie im Vorjahr bildet der Landkreis Kaufbeuren mit einem Indexwert von
125,6 das Schlusslicht der Statistik. In der Vollkaskoversicherung
fährt man am günstigsten im Landkreis Friesland (75,3), den
höchsten Wert hat der Landkreis Ostallgäu (129,9). In der
Teilkasko reicht der Index von 55,9 in Würzburg bis zu gewaltigen
230,9 im Kreis Uecker-Randow. Manchem Versicherer gehen die
Regionalklassen indes nicht weit genug. Schon im vergangenen Jahr hat
der Direktversicherer DA-Direkt begonnen, die Prämien unter
Berücksichtigung der Postleitzahlen zu berechnen.
Die neuen Typklassen gelten zwar schon ab dem 1. Oktober, doch die
höheren - oder niedrigeren - Versicherungsprämien bekommen
die Kunden meist erst zum Beginn des neuen Jahres zu spüren: Die
Versicherungsverträge sind in der Regel an das Kalenderjahr
gekoppelt. Diese zeitliche Verzögerung bietet eine günstige
Gelegenheit, den alten Vertrag zu kündigen und zu einer anderen,
womöglich billigeren Versicherung zu wechseln.
Konkurrenz sorgt für günstige Konditionen
Die Chancen dazu stehen gut, denn der Konkurrenzkampf unter den
Assekuranzen hat die Preise gehörig unter Druck gesetzt. Hinzu
kommt, dass die Autohersteller die Kunden ebenfalls mit
Versicherungsangeboten ködern. Sie wollen mit einem Komplettpaket
aus Finanzierung und Versicherung punkten. Bei Mercedes wird bei der
Autoversicherung "Plus" eine Reduzierung der
Selbstbeteiligung um 50 Prozent (maximal 500 Euro) gewährt, wenn
ein Kasko-Schaden bei einer Markenwerkstatt behoben wird. Auch Ford
bietet diese Option an, beschränkt sie aber auf maximal 250 Euro.
Dafür kann man den neuen Mondeo drei Monate kostenlos
versichern.
Da angesichts des schwächelnden Automarkts der Fahrzeugbestand in
Deutschland nicht steigt, können die Versicherungsgesellschaften
nur Marktanteile gewinnen, indem sie der Konkurrenz Kunden abjagen.
Dabei bedienen sie sich zahlreicher Stellräder. Während sich
die Haftpflichtversicherung früher vor allem an der
PS-Stärke des Autos und an der Regionalklasse orientierte, gibt
es heute eine Fülle so genannter weicher Tarifierungsmerkmale,
mit denen sich die absoluten Prämien gestalten lassen. Dazu
gehört beispielsweise, welchen Beruf der Autohalter ausübt,
ob er das Auto nur selbst fährt oder sich auch andere
Familienmitglieder hinter das Steuer setzen, ob der Wagen in der
Garage geparkt wird oder man nur eine begrenzte Zahl an Kilometern pro
Jahr abspult.
Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November
vorliegen
Damit wird der Versicherungsvertrag und somit auch die zu zahlende
Prämie zu einem Spiel mit zahlreichen Unbekannten. Bei der
Orientierung helfen. Vom heimischen Schreibtisch aus kann so jeder
Autofahrer online Tarife miteinander vergleichen - mit gehörigem
Sparpotenzial.
Billigtarife sind mit Vorsicht zu genießen
Wer die Gesellschaft wechseln will, muss bis spätestens 30.
November seinen Vertrag kündigen. Bevor man diesen Schritt
unternimmt, sollte man sich aber von der neuen Versicherung ein
verbindliches Angebot einholen. Eine vorschnelle Kündigung kann
dann zum Eigentor werden, wenn der Wagen auch teilkasko- oder
vollkaskoversichert sein soll. Diese optionale Leistung kann durch die
Assekuranz nämlich abgelehnt werden, wenn von Fahrzeugtyp oder
Fahrer ein zu großes Risiko erwartet wird. Lediglich die
Haftpflichtversicherung muss einem neuen Kunden vorbehaltlos
gewährt werden.
Bei der Wahl einer neuen Versicherung sollte indes nicht allein der
Preis für die Police entscheidend sein. Insbesondere die in
jüngerer Zeit verstärkt in den Markt gekommenen Billigtarife
bieten nur auf den ersten Blick einen echten Kostenvorteil. Nicht
selten werden im Vergleich zu konventionellen Tarifen die Leistungen
eingeschränkt. Dazu gehört beispielsweise, anstelle der
üblichen Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung von 100
Millionen nur 50 Millionen Euro zu gewähren.
Kritisch kann es auch in der Kaskoversicherung sein, wenn im
Schadensfall keine Entschädigung des Neuwerts erfolgt. Bei
Diebstahl oder Totalschaden bekommt der Kunde oft nur in den ersten
sechs Monaten nach der Erstzulassung den Schaden voll bezahlt. Viele
Assekuranzen gewähren allerdings zwölf oder 24 Monate
Schutz. Dazu kommt, dass bei den Spar-Tarifen die Verträge via
Internet und ohne persönliche Beratung durch einen Mitarbeiter
der Assekuranz abgeschlossen werden müssen. Bestenfalls besteht
eine telefonische Hotline.
Ein weiterer Faktor für die Kostenkalkulation stellt die
Schadenfreiheitsklasse (SF) dar. Mit ihr wird berücksichtigt,
wenn ein Autofahrer über mehrere Jahre keine Schäden
verursacht - er rückt dann schrittweise in eine niedrigere
SF-Klasse und zahlt entsprechend geringere Prämien. Verschuldet
er einen Unfall, wird er im folgenden Jahr zurückgestuft.
Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht
die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle
entscheidend.
"Rabattretter": Unfall inklusive
Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren
Rabattverlust als ein teurer Schaden. Autofahrer, die in diesem Jahr
zwei oder mehr Schäden verursachten, sollten sich daher vom
Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist:
entweder alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden zu
melden und den billigeren selbst zu bezahlen oder alle selbst zu
bezahlen. Diese Entscheidung kann auch getroffen werden, nachdem ein
Schaden reguliert wurde.
Manche Assekuranzen bieten einen Rabattretter. Der Autofahrer darf
sich damit einen Ausrutscher erlauben - ohne Rückstufung in eine
teurere SF-Klasse. Die großen Versicherer gewähren den
Rabattretter nach 25 schadenfreien Jahren - den Bonus hat sich ein
unfallfreier Autofahrer dann aber auch wirklich verdient.

(z.B. M für München)


